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Satzungen / Ordnungen
Dekanatsordnung
regelt die Arbeit der kfd auf Dekanatsebene auf der Grundlage der Satzung.
(Stand: November 2024)
regelt die Arbeit der kfd auf Dekanatsebene auf der Grundlage der Satzung.
(Stand: November 2024)
Pfarrordnung
regelt die Arbeit der kfd auf Pfarr- und Seelsorgeeinheitsebene auf der Grundlage der Satzung .
(Stand: 23. November 2020)
Geschäftsordnung
gilt für die Organe des Diözesanverbandes auf Diözesan-, Dekanats- und Pfarr-/Seelsorgeeinheitsebene für die Wahlen zum Diözesanvorstand und zum Diözesanausschuss.
regelt die Arbeit der kfd auf Pfarr- und Seelsorgeeinheitsebene auf der Grundlage der Satzung .
(Stand: 23. November 2020)
Geschäftsordnung
gilt für die Organe des Diözesanverbandes auf Diözesan-, Dekanats- und Pfarr-/Seelsorgeeinheitsebene für die Wahlen zum Diözesanvorstand und zum Diözesanausschuss.
Wahlordnung
für die Wahlen zum Diözesanvorstand, zum Diözesanausschuss und der Delegation der Einzelmitglieder.
Diese Wahlordnung tritt am 28.10.2016 durch den Beschluss der kfd-Diözesanversammlung Freiburg in Kraft.
für die Wahlen zum Diözesanvorstand, zum Diözesanausschuss und der Delegation der Einzelmitglieder.
Diese Wahlordnung tritt am 28.10.2016 durch den Beschluss der kfd-Diözesanversammlung Freiburg in Kraft.
Um grenzachtenden Umgang zu fördern und zur Prävention vor (sexualisierter) Gewalt werden Grundlagen und Maßnahmen, die das Institutionelle Schutzkonzept des Erzbischöflichen Seelsorgeamtes umfassen, für die Personengruppen im kfd-Diözesanverband konkretisiert.

